Direktverrechnung mit der ÖGK

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Alle bewilligten und unterschriebenen Patientenleistungen die von der ÖGK-Vertragstherapeutin erbracht werden, werden direkt mit der ÖGK abgerechnet, d.h. sämtliche Kosten werden direkt von der ÖGK übernommen. Nicht rechzeitig abgesagte Termine und nicht unterschriebene Behandlungseinheiten können nicht mit der ÖGK direkt abgerechnet werden. Dadurch entstehen uns Kosten die wir Ihnen privat weiter verrechnen müssen. Vorher vereinbarte und seitens des Patientens zugestimmte Privatleistungen können nicht mit der ÖGK abgerechnet werden!

Abrechnung von Wahltherapie-Leistungen

Die Abrechnung für alle anderen Kassen erfolgt mit Rückvergütung. Bitte beachten Sie, dass 79% des Kassentarifes bezahlt werden.

 

Ebenso unterliegen alle Leistungen der in der Praxis selbständig tätigen Therapeut:innen der Wahltherapie-Abrechnung.

Das bedeutet für Sie

Sie müssen die gesamten Therapiekosten zunächst selbst bezahlen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung und Ihren bewilligten Verordnungsschein. Diese Unterlagen können Sie inklusive Ihrer Zahlungsbestätigung bei dem jeweiligen SV-Träger einreichen.

 

Der zu tragende Selbstbehalt (21% des Kassentarifes plus Differenz auf den Wahltherapeut:innentarif) richtet sich nach den bewilligten Leistungen und wird Ihnen ohne Gewähr VOR Therapiebeginn von Ihrer Therapeutin bekanntgegeben.

 

Die zu tragende Kosten für den Selbstbehalt können nach Möglichkeit bei einer Zusatzversicherung für Ambulanzleistungen eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrem Versicherungsbetreuer!

Tarife für Wahltherapeut:innen und Tarife für Privatleistungen

siehe Behandlungstarife