Wofür benötige ich eine Verordnung?

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Für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung bedarf es vom Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt bzw. Krankenhaus einen Verordungsschein.

Hinweis

Lt. MDT-Gesetz bedarf es aus berufsrechtlichen Gründen für jede von uns Therapeuten erbrachten Behandlung einer ärztlichen Verordnung.

 

Osteopathie- und andere ganzheitliche Behandlugsformen (APM, Cranio-sacrale Therapie, TCM-Beratung, etc.) sind reine Privatleistungen und werden von den Versicherungsanstalten nicht rückvergütet.

Trotztdem bedarf es einer ärztlichen Verordnung!

Was muss auf diesem Verordnungsschein verzeichnet sein?

• eine genaue Diagnose

• indizierte Therapie bzw. Einzelleistungen

• Anzahl der Behandlungen

• evt. Hausbesuch

Hinweis

bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Schlaganfall, etc.), die den Vermerk „neurophysiologische Behandlung“ tragen, werden den WahlpatientInnen von SV-Träger höhere Tarife zurückerstattet.

Chefärtzliche Bewilligung

Um mit der ÖGK direkt abrechnen zu können, bedarf es VOR Therapiebeginn der chefärztlichen BewilligungUm Ihnen als Wahlpatien:in aller anderen SV-Trägern bzw. als Wahlpatient:in bei einer Wahltherapeutin die Rückvergütung zu ermöglichen muss der Verordnungsschein ebenfalls VOR Behandlungsbeginn bewilligt werden.

Bitte beachten Sie, dass Teilmassagen und Lymphdrainagen IMMER chefarztpflichtig sind!

Gültigkeit des Verordungsscheins

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum bzw. Chefarztdatum sein (Angabe von 2 Wochen am Verordungsschein ist falsch!).

Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden.

Chefärtzliche Bewilligung

Um mit der ÖGK direkt abrechnen zu können, bedarf es VOR Therapiebeginn der chefärztlichen Bewilligung.

Um Ihnen als WahlpatientIn aller anderen SV-Trägern bzw. als WahlpatientIn bei einer Wahltherapeutin die Rückvergütung zu ermöglichen muss der Verordungsschein ebenfalls VOR Behandlungsbeginn bewilligt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Teilmassagen und Lymphdrainagen IMMER chefarztpflichtig sind!